Oft werden von Versicherungsgesellschaften und gerade auch deren Vertretern vor Ort Rahmenverträge im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge angeboten. Diese sollen den Unternehmen die Möglichkeit geben, eine schlanke Organisation (nur ein Anbieter im Unternehmen) zu schaffen. In der Regel wird ein solcher Rahmenvertrag mit einem Versicherungsunternehmen auch mit verbesserten Konditionen in den einzelnen BAV Verträgen begründet.

Das, wenn der Arbeitgeber nicht nur den Durchführungsweg sondern auch die Versicherungsgesellschaft mit Hilfe eines Rahmenvertrages vorgibt, auch die Gefahr besteht, das der Arbeitgeber auch für die Güte dieser Betrieblichen Altersvorsorge haftet, wird in der Regel nicht besprochen. Verbesserte Konditionen in den einzelnen Verträgen sind auch im Rahmen eines Kollektivabkommens mit einer (oder mehreren) Versicherungsgesellschaft(en) möglich, sodass der Arbeitnehmer seinen eigenen, favorisierten Anbieter wählen kann. Der erhöhte Verwaltungaufwand hält sich im Bereich der Direktversicherung in Grenzen, da die Verträge einmalig in die Lohnbuchhaltung eingestellt werden.. Allerdings gehen Sie bei dieser  Vorgehensweise nicht das Risiko ein, sich von einem Arbeitnehmer vorhalten lassen zu müssen, dass er die Möglichkeit gehabt hätte eine in Güte für ihn bessere Betriebliche Altersvorsorge abschließen zu können.

Außerdem ist bezüglich der Aufklärung im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge ein Unternehmens eine lückenlose Dokumentation der Willenserklärungen der Arbeitnehmer empfehlenswert. Kann ein Arbeitgeber nicht schriftlich dokumentieren, dass er den Arbeitnehmer (jeder Arbeitnehmer einzeln) über die Möglichkeit der Betrieblichen Altersvorsorge aufgeklärt hat, so besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, den Arbeitgeber in Regress nimmt

Um  für einen Arbeitgeber und den Arbeitnehmer gleichermaßen und rechtssicher die Vorteile der bAV zu nutzen, hat die Düsseldorfer Runde e.V. einen ganzheitlichen Beratungsansatz entwickelt.

Die Erfahrung zeigt, dass in der Regel zur Präsentation der Möglichkeit zu Betrieblichen Altervorsorge in Unternehmen, der Weg einer Veranstaltung gewählt wird, bei der alle Arbeitnehmer zusammenkommen und eine Versicherungsgesellschaft die Möglichkeiten vorstellt. Die Umsetzungsquote bei dieser Vorgehensweise liegt in der Regel weit unter 20 %. Berater der Düsseldorfer Runde e.V. erreichen hingegen Beteiligungsquoten von über 75%.